Ihre Hausverwaltung in Garmisch-Partenkirchen
Für unsere WEG-Kunden stellen wir ein Kundenportal bereit. Dort erhalten Sie wichtige Informationen wie z.B. Hausgeldabrechnungen, Neuigkeiten (z.B. über Instandhaltungsmaßnahmen oder Störungen) und Ihre Ansprechpartner auf Wunsch über den digitalen Weg.
Für Interessierte ist auch eine App verfügbar.
Kompetenz und umfängliche Betreuung
Durch unser motiviertes und kompetentes Team, eine ausgereifte (Büro-) Infrastruktur und über 40jährige Erfahrung, können wir Ihnen eine sorgfältige Verwaltung zusichern. Mit unserer Größe können wir zudem Standardprozesse mit personenunabhängigen Vertretungsregelungen und überdurchschnittliche Service-Zeiten sicherstellen. Dies ist ein Vorteil gegenüber Einzelunternehmen.
Steigerung des Kundenerfolges ist Grundlage für jedes Wachstum.
Angebot Verwaltungsvertrag (WEG & Mietverwaltung)
Unsere Vertragsangebote sind grundsätzlich standardisiert. Bei der Kalkulation von Preisen fließen folgende Komponenten ein: Anzahl der zu verwaltenden Einheiten (Wohnen/Gewerbe/Stellplätze), Existenz & Verwaltungsaufwand von technischen Einrichtungen (Aufzüge, Art der Heizung, Lüftungen, Rampenheizungen), bauliche Besonderheiten (Anzahl der Baukörper, Betrieb von gemeinschaftlichen Einrichtungen wie z.B. Sauna, Schwimmbad etc.), eventuell vorhandener Instandhaltungsrückstau, laufende (Rechts-) Streitigkeiten innerhalb der Eigentümer- oder Hausgemeinschaft, besondere Anforderungen an den Verwalter im Rahmen der Teilungserklärung. Gerne übermitteln wir Ihnen einen Verwaltervertrag im Entwurf. Kommen Sie auf uns zu.
Buchhaltung
Monatliche Sollstellung und Verbuchung von Mieten und Hausgeldern (teilweise quartalsweise, halbjährlich), Einzug von Mieten und Hausgeldern zu Beginn eines jeden Kalendermonats (teilweise quartalsweise, halbjährlich), Manuelles Verbuchen von Mieten und Hausgeldern bei Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren, Überwachung von Zahlungsein- und ausgängen, Mahnung von Rückständen (bei Bedarf Beschreiten des Rechtswegs nach Rücksprache), Prüfung und Bezahlung von Kreditorenrechnungen, Buchung von Kreditorenrechnungen nach vorliegendem Sachkontenplan, Separate Verbuchung von Arbeitskosten für die Erstellung des Nachweises nach § 35a EstG im Rahmen der Betriebskostenabrechnung, Für Geschäftskunden bzw. nach Vereinbarung: Erstellung regelmäßiger Reportings je Objekt für den Eigentümer, Ggf. Beachtung steuerlicher Vorgaben (z.B. Option zu Umsatzsteuer)
Abrechnung
Jahresgesamt- und einzelabrechnung; Betriebskostenabrechnung, Einreichen erforderlicher Daten zur Erstellung der Heizkostenabrechnung an den Messdienstleister nach Vorlage der Versorgerabrechnungen, Erstellung von Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen und Übermittlung an die Eigentümer, Für WEGs: Aufstellen eines Wirtschaftsplans gem. § 28 WEG, Für Mieter: Erstellung der Nebenkostenabrechnung nach den rechtl. Vorgaben der Betriebskostenverordnung / BGB (korrekte Abrechnungsschlüssel etc.), Für Mieter: Postalischer Versand der Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung im Zeitrahmen des § 556 Abs. 3 BGB
Mieterbetreuung
Bearbeitung von Mieteranfragen (telefonisch, elektronisch, postalisch, persönlich) wie z.B. Reparaturanfragen, Beschwerden, Schlüsselbestellungen, Fragen zur Abrechnung, Vorbereitung / Verhandlung von Mietverträgen (inkl. Versand) und ergänzenden Vereinbarungen, Durchsetzung von Mietverträgen (z